Pfarrkirchenstiftung

Der Stiftungsrat besteht aus Personen, die durch den Bischof auf Grund von Anträgen der Gemeindeleitung berufen werden, aus amtlichen Mitgliedern und auch aus eine/r Vertreter/in der Kirchenpflege. Die Kirchenstiftung verwaltet die kirchlichen Vermögenswerte der Pfarrei und ist Besitzerin des Grundstückes, auf dem das Pfarreizentrum steht. Sie erhebt von der Kirchgemeinde einen Baurechtszins.

Zu den Aufgaben der Stiftung gehören:

  • Die Bereitstellung des Kirchenraumes für die Durchführung von Gottesdiensten. Im Kirchenraum dürfen – ausserhalb der Gottesdienstzeiten – Theater und Konzerte durchgeführt werden.
  • Beschaffung von Messgewändern, Kerzen und sakralen Gegenständen. Ebenso beteiligt sie sich an der Ausgestaltung des Kirchenraumes.
  • Die treuhänderische Verwaltung der Spenden und Opfer, die in der Verantwortung der Gemeindeleitung liegen.
  • Aus den Erträgen des Stiftungskapitals stellt die Stiftung der Arbeitsgruppe für In– und Auslandhilfe Gelder zur Verfügung.

Das Stiftungskapital wird gewissenhaft bewirtschaftet und gibt finanziellen Rückhalt in schwierigen Zeiten, um den seelsorglichen Betrieb zu gewährleisten.